Führerscheinklassen

Führerscheinklassen

Wir bieten perfekten Service für Privatpersonen, Gruppen und Unternehmen

Wir bilden allen Führerscheinklassen aus und stellen darüber hinaus ein großes Angebot an weiteren Kursen zur Verfügung. Wir bieten unschlagbaren Service und die Zufriedenheit unserer Kunden hat stets höchste Priorität. Darauf sind wir stolz. Sollten Sie eine Anfrage zu einem nicht aufgelisteten Thema haben, freuen wir uns über eine kurze Nachricht.

PKW Führerscheine und Anhänger

Zum Führen von PKWs und zugehörigen Anhängern. Die Teilnahme am "Begleiteten Fahren ab 17 Jahren" ist möglich. Erweiterungen durch Schlüsselzahlen möglich.

Klassen: B / B78 / B96 / B197 / BE

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Motorrad Führerscheine

Für eine Prüfbescheinigung für Mofas oder zum Führen von Mopeds und Motorrädern.

Klassen: Mofa / AM / AM15 / A1 / B196 / A2 / A

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LKW Führerscheine und Anhänger

Zum Führen von Lastkraftwagen inklusive Anhängern. Bei Vorbesitz der Klasse B länger 2 Jahre oder Klasse D ist ein vereinfachter Umstieg möglich.

Klassen: C1 / C1E / C / CE.

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Bus Führerscheine und Anhänger

Zum Führen von Bussen zum Personentransport inklusive Anhängern.

Klassen: D1 / D1E / D / DE

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Landwirtschaftliche Führerscheine

Zugmaschinen für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke oder selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge inkl. Anhänger.

Klassen: T / L

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Fahrsimulator

Absolvieren Sie erste Fahrversuche auf dem Simulator als stressfreie und realistische Herangehensweise vor dem Training im Straßenverkehr.

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Anmeldung Führerschein

Wenn Sie gleich mit Ihrer Ausbildung beginnen wollen, so können Sie sich entweder online oder schriftlich anmelden.

Unterrichtszeiten

Die Unterrichtszeiten für Ihre Ausbildung sowie weitere Informationen zu unserer Fahrschule erhalten Sie hier.

Anmeldung Kurse

Wenn Sie gleich mit Ihrer Ausbildung beginnen wollen, so können Sie sich entweder online in unserem Kursbereich oder schriftlich anmelden.

PKW Führerscheine und Anhänger

Diese Klassen bilden wir aus:

  • Klasse B
  • Klasse B78
  • Klasse BE
  • Klasse B96
  • Schlüsselzahl B197
  • Klasse B

    Der "Klassiker" zum Führen von Kraftfahrzeugen (bis 3.500 kg zul. Gesamtmasse und 8 Fahrgastplätzen) und kleinen Anhängern bis 750 kg zul. Gesamtmasse sowie unter bestimmten Umständen dreirädrige Kraftfahrzeuge.


    Mindestalter: 18 Jahre. 17 Jahre bei Teilnahme am "Begleiteten Fahren". 


    Beinhaltet: AM und L. 


    Praxis: Übungsstunden + mind. 12 Sonderfahrten. 


    Theorie: Mind. 14 Doppelstunden.

  • Klasse B78

    Automatikführerschein zum Führen von Kraftfahrzeugen (bis 3.500 kg zul. Gesamtmasse und 8 Fahrgastplätzen) und kleinen Anhängern bis 750 kg zul. Gesamtmasse sowie unter bestimmten Umständen dreirädrige Kraftfahrzeuge.


    Mindestalter: 18 Jahre. 17 Jahre bei Teilnahme am "Begleiteten Fahren". 


    Beinhaltet: AM und L. 


    Praxis: Übungsstunden + mind. 12 Sonderfahrten. 


    Theorie: Mind. 14 Doppelstunden.


    Nach Abschluss der Ausbildung wird die Schlüsselzahl 78 eingetragen und Sie dürfen nur Kraftfahrzeuge mit Automatikgetriebe fahren.

  • Klasse BE

    Anhänger über 750 kg zul. Gesamtmasse in Kombination mit einem Fahrzeug der Klasse B. 


    Mindestalter: 18 Jahre. 17 Jahre bei Teilnahme am "Begleiteten Fahren". 


    Vorbesitz: Klasse B. 


    Praxis: Übungsstunden + mind. 5 Sonderfahrten.

  • Klasse B96

    PKW Anhänger Fahrzeugkombination (PKW+Anhänger) darf die zul. Gesamtmasse von 4250 kg nicht überschreiten.


    Mindestalter: 18 Jahre. 17 Jahre bei Teilnahme am "Begleiteten Fahren". 


    Vorbesitz: Klasse B.


    Praxis: 4,5 Unterrichtseinheiten


    Theorie: 3,5 Unterrichtseinheiten


    *Fahrerschulung ohne Prüfung

  • Schlüsselzahl B197

    Die neue "Alternative" zum Führen von Autos (bis 3.500 kg und 8 Fahrgastplätzen) und kleinen Anhängern sowie unter bestimmten Umständen dreirädrige Kraftfahrzeuge. Sie werden auf einem Automatikfahrzeug ausgebildet und legen die Prüfung mit diesem ab, es wird zusätzlich der Umgang mit dem Schaltwagen geübt. Anschließend dürfen Sie sowohl Schalt- als auch Automatikfahrzeuge fahren.


    Mindestalter: 18 Jahre. 17 Jahre bei Teilnahme am "Begleiteten Fahren". 


    Beinhaltet: AM und L. 


    Praxis: Übungsstunden + mind. 12 Sonderfahrten. 


    Theorie: Mind. 14 Doppelstunden.


    Besonderheit: Während der Ausbildung müssen 10 Übungsstunden auf einem Schaltfahrzeug und eine 15 minütige Testfahrt absolviert werden.


    Hinweis: Die Fahrerlaubnisklasse B197 ist sowohl im In- als auch Ausland gültig.

Wir sind nach AZAV als Bildungsträger zertifiziert. Das bedeutet Sie können eine Förderung (z.B. Bildungsgutschein) für die meisten unserer Führerscheine in einer Maßnahme und Kurse in Anspruch nehmen.

Mehr Infos.

Motorrad Führerscheine

Diese Klassen bilden wir aus:

  • Prüfbescheinigung Mofa
  • Klasse AM
  • Klasse AM15/B195
  • Klasse A1
  • Klasse B196
  • Klasse A2
  • Klasse A
  • Prüfbescheinigung Mofa

    Ausbildung mit Theorieprüfung (keine praktische Prüfung) für Zweiräder bis 25 km/h und 50cm³. 


    Mindestalter: 15 Jahre.  


    Praxis: 2 Übungsstunden. 


    Theorie: 6 Doppelstunden.

  • Klasse AM

    Zweiräder bis 45 km/h und 50cm³. 


    Mindestalter: 16 Jahre.  


    Praxis: Übungsstunden nach Bedarf. 


    Theorie: 14 Doppelstunden.

  • Klasse AM/B195

    Zweiräder bis 45 km/h und 50cm³. 


    Mindestalter: 15 Jahre.  


    Praxis: Übungsstunden nach Bedarf. 


    Theorie: 14 Doppelstunden.

  • Klasse A1

    Zweiräder bis 125 cm³ u.a. 


    Mindestalter: 16 Jahre.  


    Beinhaltet: AM. 


    Praxis: Übungsstunden + mind. 12 Sonderfahrten. 


    Theorie: 16 Doppelstunden.

  • Schlüsselzahl B196 / Fahrerschulung A1

    Fahrerschulung A1 (Zweiräder bis 125 cm³).


    Mindestalter: 25 Jahre.


    Vorbesitz: mindestens 5 Jahre Vorbesitz Klasse B.


    Praxis: mind. 10 Unterrichtseinheiten.


    Theorie: 4 Doppelstunden.


    Hinweis: Fahrerlaubnis nur innerhalb Deutschland gültig.

  • Klasse A2

    Zweiräder bis 35 kW (48 PS) u.a. 


    Mindestalter: 18 Jahre. 


    Beinhaltet: AM, A1. 


    Praxis: Übungsstunden + mind. 12 Sonderfahrten. 


    Theorie: 16 Doppelstunden. 


    Aufstieg: Bei Vorbesitz von A1 für mind. 2 Jahre nur Übungsstunden nach Bedarf und praktische Prüfung.

  • Klasse A

    Krafträder über 35 kW (48 PS)


    Mindestalter: 24 Jahre. 


    Beinhaltet: AM, A1, A2. 


    Praxis: Übungsstunden + 12 Sonderfahrten.


    Theorie: Bei Ersterwerb 16 Doppelstunden / Bei Vorbesitz einer Fahrerlaubnisklasse z.B Klasse B 10 Doppelstunden


    Aufstieg: Bei Vorbesitz von A2 für mind 2 Jahre. Mindestalter 20 Jahre und nur Übungsstunden nach Bedarf und praktische Prüfung.

Bus Führerscheine und Bus Anhänger

Diese Klassen bilden wir aus:

  • Klasse D1
  • Klasse D1E
  • Klasse D
  • Klasse DE
  • Klasse D1

    Kraftfahrzeuge, die zur Beförderung von mehr als acht, aber nicht mehr als 16 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind und deren Länge nicht mehr als 8 m beträgt (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).


    Mindestalter: 21 Jahre (Ausnahme ab 18 Jahre möglich)*.


    Vorbesitz: Klasse B erforderlich.


    Praxis: Der Umfang der praktischen Ausbildung hängt davon ab, welche Klasse Sie bereits besitzen.


    Theorie: Der Umfang der theoretischen Ausbildung hängt davon ab, welche Klasse Sie bereits besitzen.


    *Für Personen mit abgeschlossener Ausbildung zum Berufskraftfahrer oder zur Fachkraft im Fahrbetrieb gilt für die Klassen C und CE ein Mindestalter von 18 Jahren. Bereits während der Ausbildung gilt für den Fahrerlaubniserwerb das herabgesetzte Mindestalter.

  • Klasse D1E

    Kombination aus einem Zugfahrzeug der Klasse D1 und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg.


    Mindestalter: 21 Jahre (Ausnahme ab 18 Jahre möglich)*.


    Vorbesitz: Klasse D1 erforderlich.


    Beinhaltet: BE, C1E (sofern C1 vorhanden).


    Praxis: Der Umfang der praktischen Ausbildung hängt davon ab, welche Klasse Sie bereits besitzen.


    Theorie: Der Umfang der theoretischen Ausbildung hängt davon ab, welche Klasse Sie bereits besitzen.


    *Für Personen mit abgeschlossener Ausbildung zum Berufskraftfahrer oder zur Fachkraft im Fahrbetrieb gilt für die Klassen C und CE ein Mindestalter von 18 Jahren. Bereits während der Ausbildung gilt für den Fahrerlaubniserwerb das herabgesetzte Mindestalter.

  • Klasse D

    Kraftfahrzeuge, die zur Beförderung von mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).


    Mindestalter: 24 Jahre (Ausnahmen bis zu ab 18 Jahren möglich)*


    Vorbesitz: Klasse B erforderlich.


    Beinhaltet: D1.


    Praxis: Der Umfang der praktischen Ausbildung hängt davon ab, welche Klasse Sie bereits besitzen.


    Theorie: Der Umfang der theoretischen Ausbildung hängt davon ab, welche Klasse Sie bereits besitzen.


    *Es gibt viele Ausnahmeregelungen für das Herabsetzen des Mindestalters. Bitte kontaktieren Sie uns für eine genau auf Ihre Situation abgestimmte Beratung welche Ausnahmeregelung genutzt werden kann.

  • Klasse DE

    Kombination aus einem Fahrzeug der Klasse D und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg.


    Mindestalter: 24 Jahre (Ausnahmen bis zu ab 18 Jahren möglich)*


    Vorbesitz: Klasse D erforderlich.


    Beinhaltet: D1E, BE, C1E (sofern C1 vorhanden)


    Praxis: Der Umfang der praktischen Ausbildung hängt davon ab, welche Klasse Sie bereits besitzen.


    Theorie: Der Umfang der theoretischen Ausbildung hängt davon ab, welche Klasse Sie bereits besitzen.


    *Es gibt viele Ausnahmeregelungen für das Herabsetzen des Mindestalters. Bitte kontaktieren Sie uns für eine genau auf Ihre Situation abgestimmte Beratung welche Ausnahmeregelung genutzt werden kann.

Wir sind nach AZAV als Bildungsträger zertifiziert. Das bedeutet Sie können eine Förderung (z.B. Bildungsgutschein) für die meisten unserer Führerscheine in einer Maßnahme und Kurse in Anspruch nehmen.

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LKW Führerscheine und LKW Anhänger

Diese Klassen bilden wir aus:

  • Klasse C1
  • Klasse C1E
  • Klasse C
  • Klasse CE
  • Klasse C1

    Theoretische und praktische Ausbildung zum Führen von Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, aber nicht mehr als 7.500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).


    Mindestalter: 18 Jahre.


    Vorbesitz: Klasse B erforderlich.


    Praxis: Übungsstunden + mind. 5 Sonderfahrten.


    Theorie: 12 Doppelstunden

  • Klasse C1E

    Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger über 750 kg oder der Klasse B und einem Anhänger über 3.500 kg, soweit die zulässige Gesamtmasse der Kombination jeweils 12.000 kg nicht übersteigt.


    Mindestalter: 18 Jahre.


    Vorbesitz: Klasse C1 erforderlich.


    Beinhaltet: BE, D1E (sofern D1 vorhanden).


    Praxis: Übungsstunden + mind. 5 Sonderfahrten.


    Theorie: -

  • Klasse C1/C1E in einem Ausbildungsgang

    Kombination von C1 und C1E in einem Ausbildungsgang.


    Mindestalter: 18 Jahre.


    Vorbesitz: Klasse B erforderlich.


    Beinhaltet: BE, D1E (sofern D1 vorhanden).


    Praxis: Übungsstunden + mind. 8 Sonderfahrten.


    Theorie: 12 Doppelstunden

  • Klasse C

    Die Klasse C berechtigt zum Führen von Kraftfahrzeugen - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D - mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz. Anhänger über 750 kg zGM setzen den Führerschein der Klasse CE voraus.


    Mindestalter: 21 Jahre (Ausnahme ab 18 Jahre möglich)*.


    Vorbesitz: Klasse B erforderlich.


    Beinhaltet: C1.


    Praxis: 


    bei Vorbesitz Klasse B Übungsstunden + mind. 10 Sonderfahrten.


    bei Vorbesitz Klasse C1 Übungsstunden + mind. 5 Sonderfahrten.


    Theorie: 16 Doppelstunden


    *Für Personen mit abgeschlossener Ausbildung zum Berufskraftfahrer oder zur Fachkraft im Fahrbetrieb gilt für die Klassen C und CE ein Mindestalter von 18 Jahren. Bereits während der Ausbildung gilt für den Fahrerlaubniserwerb das herabgesetzte Mindestalter.

  • Klasse CE

    Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg.


    Mindestalter: 21 Jahre (Ausnahme ab 18 Jahre möglich)*.


    Vorbesitz: Klasse C erforderlich.


    Beinhaltet: BE, C1E, D1E (sofern D1 vorhanden), DE (sofern D vorhanden).


    Praxis: Übungsstunden + mind. 10 Sonderfahrten.


    Theorie: 10 Doppelstunden


    *Für Personen mit abgeschlossener Ausbildung zum Berufskraftfahrer oder zur Fachkraft im Fahrbetrieb gilt für die Klassen C und CE ein Mindestalter von 18 Jahren. Bereits während der Ausbildung gilt für den Fahrerlaubniserwerb das herabgesetzte Mindestalter.

  • Klasse C/CE in einem Ausbildungsgang

    Kombination von C und CE in einem Ausbildungsgang.


    Mindestalter: 21 Jahre (Ausnahme ab 18 Jahre möglich)*


    Vorbesitz: Klasse B erforderlich.


    Beinhaltet: BE, C1E, D1E (sofern D1 vorhanden), DE (sofern D vorhanden).


    Praxis: Übungsstunden + mind. 14 Sonderfahrten.


    Theorie: 20 Doppelstunden


    *Für Personen mit abgeschlossener Ausbildung zum Berufskraftfahrer oder zur Fachkraft im Fahrbetrieb gilt für die Klassen C und CE ein Mindestalter von 18 Jahren. Bereits während der Ausbildung gilt für den Fahrerlaubniserwerb das herabgesetzte Mindestalter.

Wir sind nach AZAV als Bildungsträger zertifiziert. Das bedeutet Sie können eine Förderung (z.B. Bildungsgutschein) für die meisten unserer Führerscheine in einer Maßnahme und Kurse in Anspruch nehmen.

Mehr Infos.

Landwirtschaftliche Führerscheine

Diese Klassen bilden wir aus:

  • Klasse L
  • Klasse T
  • Klasse L

    Zugmaschinen für land- oder Forstwirtschaftliche Zwecke mit einer Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen mit Anhängern, wenn diese mit einer Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen/Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderfahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h.


    Mindestalter: 16 Jahre


    Praxis: -


    Theorie: Bei Ersterteilung 14 Doppelstunden / Bei Erweiterung 8 Doppelstunden

  • Klasse T

    Zugmaschinen für land- oder Forstwirtschaftliche Zwecke mit einer Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60*/40** km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen/Futtermischwagen mit einer Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h.


    Mindestalter: 18 Jahre* / 16 Jahre**


    Beinhaltet: AM, L


    Praxis: Übungsstunden


    Theorie: Bei Ersterteilung 18 Doppelstunden / Bei Erweiterung 12 Doppelstunden

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